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ELENA wird eingestellt
Seit dem 01.01.2010 musste jeder Arbeitgeber für jeden seiner Beschäftigten einmal pro Monat einen Datensatz übermitteln. In diesem Datensatz sind eine große Anzahl persönlicher Angaben über die erfasste Person enthalten. Mit dem ELENA-Verfahren sollte ursprünglich ab 2012 der sozialversicherungsrechtliche Einkommensnachweis elektronisch mit Hilfe einer Chipkarte und elektronischer Signatur erbracht werden. Die Einführung wurde zunächst auf 2014 verschoben. Nun einigten sich aber das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darauf, den elektronischen Entgelt-Nachweis schnellstmöglich einzustellen.
HINWEIS:
Die Einstellung des elektronischen Einkommensnachweises ELENA hat keine Auswirkungen auf das vom BMF angestrebte Verfahren der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM).
Verbesserungen bei Riester-Rente
Die Bundesregierung plant Verbesserungen bei der Altersvorsorge nach Riester. Ab dem Beitragsjahr 2012 sollen auch mittelbar Anspruchsberechtigte zwingend einen Eigenbeitrag von 60,00 EUR im Jahr leisten, um die Zulage zu erhalten. Dies soll künftig ungewollte Rückerstattungsfälle aufgrund eines Wechsels des Zulagestatus vermeiden. Wenn die Regelung so umgesetzt wird, müssen die Anbieter der zertifizierten Altersvorsorgeverträge ihre Vertragspartner in gesonderter Form auf diese Gesetzesänderung hinweisen. Die Riester-Regeln werden für mittelbar und unmittelbar Zulagenberechtigte vereinheitlicht, so dass ein Wechsel von der unmittelbaren zur mittelbaren Zulageberechtigung oder umgekehrt die Gewährung der Zulage nicht mehr gefährdet.
HINWEIS:
Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist für Ende diesen Jahres 2011 geplant.






